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Halbseitige Sperrung in der Friedhofstraße Nr. 13+15+17
15.03.2024
Das Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald hat aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung eine verkehrsrechtliche Anordnung erlassen.
Die Anordnung hat Gültigkeit vom 08.03.2024 bis zum 21.03.2024.
Die Arbeiten werden bei halbseitiger Verkehrsführung durchgeführt.
Die Fußgänger werden auf die gegenüberliegende Straßenseite verwiesen.