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Halbseitige Sperrung und Gerüststellung in der Friedhofstraße Nr. 1


Das Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald als zuständige Straßenverkehrsbehörde aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs eine verkehrsrechtliche Anordnung erlassen.

Die Anordnung hat Gültigkeit vom 12.03.2024 bis zum 28.03.2024.

Die Arbeiten werden bei halbseitiger Verkehrsführung und unter Gehwegsperrung durchgeführt.

Die Durchfahrtsmöglichkeit des Linienbusverkehrs sowie die Anfahrbarkeit der Bushaltestelle ist jederzeit gewährleistet.
Die Rettungszufahrt ist jederzeit verkehrssicher gewährleistet.